Definition der Hochschulen aus HEIDS im Sampling hervorheben
Die JOIN-Seiten müssen daraufhin überprüft werden, an welchen Stellen die korrekte Definition (öffentlich-rechtlich, kirchliche und private, die staatlich anerkannt sind) für die ausgewählten Hochschulen (HEIDS) noch angegeben werden muss. Die einmalige Definition auf der Konzept-Seite geht unter. Auf jeden Fall müssen die Bezeichnungen zu den Grafiken angepasst werden: in den Übersichtsgrafiken müssen die Bildunterschriften geändert werden. In den Grafiken selbst, v.a. den kleinen BL-Grafiken, ist zu wenig Platz.